Verzicht auf die amtliche Beglaubigung von Unterschriften bei der Prüfung von Vollmachten
Bei der Prüfung von Vollmachten kann aufgrund der aktuellen Lage auf die amtliche Beglaubigung von Unterschriften vorerst verzichtet werden.
von Amelie Hoffmann, Zurich
Jan 16 2021
<p><span style="font-family: "FS Lucas Pro", sans-serif; background-color: var(--color-main-background) ;">Die Vollmacht ist in der Schweiz in der Regel formfrei. Das gilt nach Rechtsprechung auch für Vollmachten, welche zum Abschluss eines öffentlich zu beurkundenden Vertrags ermächtigen. Durch die Formfreiheit der Vollmacht wird die Beurkundung des Hauptgeschäfts ohne Überprüfung der Urteilsfähigkeit ermöglicht.</span><span style="font-family: "FS Lucas Pro", sans-serif;"> </span><br></p><p><span style="font-family: "FS Lucas Pro", sans-serif;">Die Soll-Regel in <a href="http://www2.zhlex.zh.ch/appl/zhlex_r.nsf/WebView/C1256C610039641BC1256036003D214C/$File/242.2_23.11.60.pdf" target="">§ 15 der Zürcher Notariatsverordnung</a> sieht jedoch vor, dass wenn man sich beim Abschluss eines zu beurkundenden Geschäftes durch einen Stellvertreter vertreten lassen möchte, einen Nachweis der Vertretungsbefugnis zu erbringen hat (z.B. Vollmachten für Grundstückkäufe). Diese Ausweise sollen in der Regel beglaubigt werden, sofern sie nicht von amtlichen Stellen ausgehen (§ 15 Abs. 3 der Zürcher Notariatsverordnung).<span> </span></span></p><p><span style="font-family: "FS Lucas Pro", sans-serif;">Von diesem Grundsatz kann aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation unter besonderen Umständen und gestützt auf einer Mitteilung des Notariatsinspektorats, welche wiederum auf einer Mitteilung des Obergerichts basiert, vorerst abgewichen werden, wenn sich die Urkundsperson von der Echtheit der Unterschrift des Vollmachtgebers / der Vollmachtgeberin auf andere Weise (z.B. durch Prüfung eines amtlichen Ausweispapiers mit Vergleich der Unterschrift) überzeugen kann. Dadurch soll die Anzahl der im jeweiligen Notariat erscheinenden Personen (z.B. über Bevollmächtigungen) soweit möglich reduziert werden.<span> </span></span></p><p><span style="font-family: "FS Lucas Pro", sans-serif;">Gerne berät Sie das Urbach Law-Team bei Ihren Anliegen.</span></p>
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